CIN - Nationaler Kenncode der Beherbergungsstrukturen

Ab dem 1. September 2024 müssen die Betreiber von Beherbergungstrukturen innerhalb 2. November 2024 verpflichtend einen Antrag um die Zuweisung eines Nationalen Kenncodes (CIN) stellen.

Veröffentlichungsdatum:

03.09.2024

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Nationaler Kenncode der Beherbergungsstrukturen (CIN)

Seit dem 07. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Pilotphase der nationalen Datenbank der Beherbergungsbetriebe und der Immobilien, die für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke bestimmt sind (BDSR), teil. Über die Plattform ist es möglich, den Nationalen Identifikationscode (CIN) zu beantragen, welcher für die Anzeigen auf Werbeportalen und an den Strukturen gemäß Artikel 13-ter des Gesetzesdekrets Nr. 145/2023 verwendet wird. Durch den Zugriff mit digitaler Identität können die Inhaber die Daten zu den mit ihrer Steuernummer verknüpften Strukturen einsehen, fehlende Informationen ergänzen, eventuelle Änderungen melden und den CIN erhalten.

Der genaue Ablauf wird in dieser einfachen Grafik beschrieben.

Das Ansuchen um die Zuweisung eines nationalen Kenncodes (CIN) kann von den Betreibern von Beherbergungsstrukturen über das Portal des Ministeriums für Tourismus eingereicht werden (https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/) und erfordert von Seiten der Betreiber, dass die Daten ihrer Beherbergungsstrukturen, die bereits in der Datenbank des Ministeriums enthalten sind, bestätigt der ergänzt und/oder verbessert werden.

Ab dem 1. September 2024 müssen die Betreiber von Beherbergungstrukturen innerhalb 2. November 2024 verpflichtend einen Antrag um die Zuweisung eines Nationalen Kenncodes (CIN) stellen.

Nach Ablauf dieser Frist werden Vermietungen oder Mietangebote, die ohne Nationalen Kenncode (CIN) oder die ohne die vorgesehenen Brandschutzsicherheitsvorkehrungen erfolgen, von der Gemeinde mit einer Verwaltungsgeldbuße geahndet (Art. 13-ter, Absätze 7, 9 und 15 des Gesetzesdekrets vom 18. Oktober 2023, Nr. 145).

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Zuletzt aktualisiert: 25.09.2024, 11:44 Uhr

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