Risikoberechnung bei öffentlichen Veranstaltungen mit über 500 gleichzeitig Anwesenden - Portal GAMES

Risikoberechnung bei öffentlichen Veranstaltungen mit über 500 gleichzeitig Anwesenden - über das Portal...

Veröffentlichungsdatum:

12.09.2023

Lesedauer

1 Minute

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Risikoberechnung bei öffentlichen Veranstaltungen mit über 500 gleichzeitig Anwesenden - über das Portal GAMES

Es wird informiert, dass mit dem DLH vom 2. August 2023, Nr. 22 der Artikel 104 der Durchführungsverordnung betreffend öffentliche Vorführungs- und Unterhaltungslokale und -orte, welcher die gesundheitliche Betreuung und Risikoberechnung regelt, überarbeitet worden ist. Die Neuheit besteht darin, dass die Risikoberechnung in Bezug auf die gesundheitliche Betreuung der Veranstaltung nicht mehr anhand eines Papierformblattes, sondern über das vom Südtiroler Sanitätsbetrieb bereitgestellte Portal „Gestione Assistenza Manifestazioni ed Eventi Sportivi (GAMES)‟ zu erfolgen hat.

Diese automatische Risikoberechnung ist für alle Veranstaltungen, außer für jene im Freien oder in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 gleichzeitig anwesenden Personen, erforderlich (d.h. ab 500 Anwesenden immer notwendig).

Die vom GAMES-Portal erstellte Bescheinigung über die Freigabe der Veranstaltung ist vom Veranstalter zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Bewilligung zur Abhaltung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde (Bürgermeister oder Landeshauptmann) einzureichen.

Der Zugang zum GAMES-Portal erfolgt über folgenden Link:

https://games.sabes.it/VPM/vpm/login?returnUrl=%2Fvpm%2Fprocess%2F%2Foverview

Bei Fragen bzw. Problemen können folgende Personen beim Südtiroler Sanitätsbetrieb Gesundheitsbezirk Bozen, Direktion für Notfall-, Anästhesie und Intensivmedizin kontaktiert werden:

Sekreteriat: Frau Claudia Nibale 

Verantwortlicher: Dr. Alexander Franz

Stellvertreterin: Dr. Francesca Verginella

Tel. +39 0471 437570

E-mail: games@sabes.it

Anlage DLH Nr. 22/2023

Kontakt

Lizenzamt

Kohlstatt 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER+39 0473 657 730info@sankt-leonhard.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.09.2024, 08:13 Uhr

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