Verordnung Finanzierung Bildungsausschuss

Die Verordnung regelt die Zuweisung und Verwendung von Finanzmitteln der Gemeinde an den Bildungsausschuss unter Einhaltung landesweiter Förderkriterien.

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Veröffentlichungsdatum

16.04.2019

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Finanzierung des Bildungsausschusses der Gemeinde St. Leonhard in Passeier, wobei die Gemeinde jährlich Landesmittel erhält und diese gemäß festgelegten Kriterien an den Bildungsausschuss weiterleitet. Der Bildungsausschuss muss dafür fristgerecht ein Ansuchen mit Tätigkeitsbericht und Vorschau einreichen, wobei die Gemeinde die Einhaltung der Förderkriterien kontrollieren kann.

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Kontakt

Bürgermeister

KOHLSTATT 73/A, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

16.04.2019

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 10:13 Uhr

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